Ehrenamt | Wichtige Hinweise für Vereinsmitglieder (FinMin)
In einem dreiseitigen Merkblatt hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen die wichtigsten Steuervorschriften für Vereine und ihre Verantwortlichen zusammengestellt. 500 Euro Ehrenamtspauschale können ehrenamtlich Tätige im Kalenderjahr steuerfrei erlangen.
Das Merkblatt soll helfen, Schwierigkeiten bei den Steuerveranlagungen der Vereine und ihren ehrenamtlichen Helfern zu vermeiden sowie gleichzeitig auf die möglichen Vergünstigungen hinweisen. Gleichzeitig wird darüber informiert, ob und wann eine Satzungsänderung notwendig ist, wenn ein Verein die Ehrenamtspauschale zahlen möchte. Die Ehrenamtspauschale wurde durch das Gesetz zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements 2007 eingeführt.
Quelle: FinMin Bayern, Pressemitteilung 435/2009
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- Einkommensteuer | Keine Steuerermäßigung für vorweggenommene haushaltsnahe Dienstleistungen (FG)
- Selbstanzeige | Eine Schätzung kann zunächst ausreichen (OFD)
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- Publizitätspflicht | Ende der Papiereinreichung von Jahresabschlüssen zum 31.12.2009
- Kreditklemme | Bundesregierung beschließt Einsatz eines Kreditmediators (BMWi)
- Statistisches Bundesamt | 12,3% mehr Unternehmensinsolvenzen im August 2009
- Einkommensteuer | Ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen (BayLfSt)
- Ehrenamts-Freibetrag | Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei Zahlung an Vereinsvorstand (BMF)
- Lohnsteuerhaftung | PKW-Privatnutzung des Gesellschafter-GF bei Nutzungsverbot (FG)
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