30.12.2009

Was sich 2010 ändert | Die wichtigsten Regelungen im Überblick

Im neuen Jahr treten viele neue gesetzliche Regelungen in Kraft. Die Nachrichtenagentur ddp dokumentiert nachfolgend die wichtigsten Änderungen:

BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZEN: Die Einkommensgrenzen, bis zu denen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden müssen, steigen. Für die Rentenversicherung erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze um 100 €. In Westdeutschland soll der beitragspflichtige Höchstbetrag dann bei 5.500 € liegen, in Ostdeutschland bei 4.650 €. Für die Krankenversicherung gilt eine Grenze von 3.750 € pro Monat.

ERBSCHAFTSSTEUER: Die Erbschaftssteuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder sinkt. Die Sätze in der Steuerklasse II werden von 30 bis 50 Prozent auf 15 bis 43 Prozent abgesenkt. Dadurch werden insbesondere Übertragungen zwischen Geschwistern und Geschwisterkindern entlastet.

ERBRECHT: Künftig erhält der Erblasser mehr Freiräume, über seinen Nachlass zu bestimmen. Gleichzeitig werden die Gründe für den Entzug des Pflichtteils vereinheitlicht. Die Enterbung wegen „ehrlosen und unsittlichen Lebenswandels“ entfällt. Stattdessen soll künftig eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung zur Entziehung des Pflichtteils berechtigen.

GENDIAGNOSTIK: Die arbeitsrechtlichen Regelungen des Gendiagnostikgesetzes treten am 1.2.2010 in Kraft. Danach sind genetische Untersuchungen am Arbeitsplatz grundsätzlich verboten.

GRUNDFREIBETRÄGE: Der Grundfreibetrag wird von bislang 7.834 auf 8.004 € für Alleinstehende und von 15.669 auf 16.009 € für Ehepaare angehoben. Nach der bereits 2009 erfolgten Absenkung des Eingangssteuersatzes von 15 auf 14 Prozent und der Anhebung der übrigen Tarifeckwerte um 400 € tritt zum 1.1.2010 eine weitere Anhebung der Tarifeckwerte um 330 € ein.

HOTELS: Der Mehrwertsteuersatz auf Hotelübernachtungen sinkt von 19 auf 7 Prozent.

KINDERFREIBETRAG: Der jährliche Kinderfreibetrag wird von 6.024 auf 7.008 € angehoben.

KINDERGELD: Das Kindergeld soll pro Kind und Monat ab 2010 um monatlich 20 € steigen. Das erste und zweite Kind erhalten dann je 164 €, das dritte Kind 170 €. Das vierte und jedes weitere Kind profitiert künftig von 195 € monatlich.

KRANKENKASSEN: Nachdem bislang nur Kassen unter Bundesaufsicht insolvenzfähig waren, werden nun auch die Krankenkassen insolvenzfähig, die unter der Aufsicht der Länder stehen. Durch diese Maßnahme soll die Transparenz erhöht werden.

KRANKENVERSICHERUNG: Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich für Arbeitnehmer von 48.600 € im Jahr 2009 auf 49.950 € im Jahr 2010.

KRANKENVERSICHERUNG/STEUERN: Nachdem die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit den anderen sonstigen Vorsorgeaufwendungen nur begrenzt abzugsfähig waren, sind künftig mindestens die Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung als Sonderausgaben anzusetzen. Die Höchstbeiträge werden künftig auf bis zu 2.800 € erhöht. Diese Abzugsmöglichkeiten gelten für privat wie auch für gesetzlich Krankenversicherte.

KÜNSTLER: Der Abgabesatz der Künstlersozialversicherung wird von 4,4 Prozent auf 3,9 Prozent gesenkt.

KURZARBEITERGELD: Der Bezug von Kurzarbeitergeld wird auf bis zu 18 Monate verlängert. Die Verlängerung gilt für Betriebe, die mit der Kurzarbeit in 2010 beginnen. Für solche Betriebe, die schon 2009 begonnen haben, gilt eine Bezugsfrist von 24 Monaten. Die für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes zugrunde zu legenden pauschalisierten Nettoentgelte werden zum 1. Januar angepasst. Dann erhält ein Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind 67 Prozent und die übrigen Arbeitnehmer 60 Prozent der sogenannten Nettoentgeltdifferenz in einem Kalendermonat.

PFLEGEVERSICHERUNG: Ab 1. Januar werden die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung erneut angehoben. So werden neben dem Pflegegeld auch die ambulanten Pflegesachleistungen, die Kurzzeitpflege, die teilstationäre Tages- und Nachtpflege, die vollstationäre Pflege sowie die Pflegeaufwendungen im Rahmen der sogenannten Verhinderungspflege erhöht.

UNFALLVERSICHERUNG: Arbeitgeber müssen der Unfallversicherung ab dem 1. Januar zwingend die Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten melden. Ansonsten werden die Meldungen als fehlerhaft zur Neuerstattung abgewiesen.

UNTERHALTSZAHLUNGEN: Ab 2010 steigen die steuerlich absetzbaren Unterhaltszahlungen. Wer über die Grenze von 13.805 € hinaus Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner übernimmt, kann diese als Sonderausgabe absetzen. Der Empfänger der Versicherungsbeiträge muss diese zwar versteuern, im Gegenzug erkennt das Finanzamt die Beiträge auch beim Zahlungsempfänger steuerlich an. Bei bedürftigen Angehörigen oder Lebensgefährten werden künftig Unterhaltszahlung bis zur Höhe von 8.004 € anerkannt. Geleistete Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind zusätzlich als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

UNTERNEHMEN: Die Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen werden erleichtert. Die Freigrenze bei der Zinsschranke, die den steuerlichen Abzug von Schuldzinsen beschränkt, wird auf drei Millionen Euro erhöht.

VERBRAUCHERSCHUTZ/FINANZEN: Künftig muss jedes Beratungsgespräch vom Anlageberater dokumentiert und das Beratungsprotokoll dem Kunden ausgehändigt werden. Die Verjährungsfrist bei Schadenersatzansprüchen wegen Falschberatung verlängert sich von drei auf zehn Jahre.

WAHL DER STEUERKLASSE: Ab 2010 bieten die Finanzämter eine neue Möglichkeit der steuerlichen Veranlagung für berufstätige Ehepaare: Sie können auf gemeinsamen Antrag hin die Steuerklassenkombination IV-Faktor/IV-Faktor wählen. Der Unterschied zur bisherigen Besteuerung nach Steuerklassen IV/IV besteht darin, dass der Tarif mittels eines individuell ermittelten Faktors berechnet wird und eventuelle Steuerfreibeträge von Beginn an in die Steuerberechnung einfließen. Der Splittingvorteil kommt bereits während des Jahres zur Geltung und verschafft dem geringer verdienenden Ehepartner mehr Netto. Außerdem ist eine Steuernachzahlung am Jahresende ausgeschlossen. Das Faktorverfahren muss jährlich neu beantragt werden.

Quelle: ddp