Coaching
Sie haben den Entschluss gefasst, sich selbständig zu machen – Gratulation!
Es zeigt sich immer wieder in unserer täglichen Beratungspraxis, dass in vielen Fällen Existenzgründer Defizite in der Anfangsphase ihrer unternehmerischen Tätigkeit aufweisen. Hier stehen wir begleitend zur Seite.
Die Begleitung einer selbständigen Tätigkeit (Coaching) soll Existenzgründern bei der Bewältigung und Lösung von Problemen in der Anfangsphase der unternehmerischen Tätigkeit unterstützen und helfen, die neue berufliche Situation erfolgreich zu bestehen.
Das Coaching umfasst die folgenden Bereiche:
- Besondere Geschäftsvorfälle / Krisenmanagement
- Kostenrechnung und Kalkulation
- Controlling (Auftragseingang, -bestand, Umsatz)
- Liquiditätsbetrachtung / Finanzierungs-Check
- Jahresabschlußanalyse
- Verkaufstraining / Marketing
- Kundenakquisition
- Bedarfsanalyse
- Grundkenntnisse in Arbeits- und Sozialrecht
Unter bestimmten Voraussetzungen werden zwischen 40 und 100 Prozent der Beratungs- oder Coachinghonorare qualifizierter Anbieter – zu denen wir zählen - übernommen. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei Ihrer Arbeitsagentur.
Weitere Fragen? Schreiben Sie uns!
- Einkommensteuer | Im Außenbereich durchgeführte Arbeiten zur Gartengestaltung (FG)
- Einkommensteuer | Keine Steuerermäßigung für vorweggenommene haushaltsnahe Dienstleistungen (FG)
- Selbstanzeige | Eine Schätzung kann zunächst ausreichen (OFD)
- Was sich 2010 ändert | Die wichtigsten Regelungen im Überblick
- Ehrenamt | Wichtige Hinweise für Vereinsmitglieder (FinMin)
- Publizitätspflicht | Ende der Papiereinreichung von Jahresabschlüssen zum 31.12.2009
- Kreditklemme | Bundesregierung beschließt Einsatz eines Kreditmediators (BMWi)
- Statistisches Bundesamt | 12,3% mehr Unternehmensinsolvenzen im August 2009
- Einkommensteuer | Ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen (BayLfSt)
- Ehrenamts-Freibetrag | Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei Zahlung an Vereinsvorstand (BMF)
- Lohnsteuerhaftung | PKW-Privatnutzung des Gesellschafter-GF bei Nutzungsverbot (FG)
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