19.10.2009

Bilanzberichtigung | Nachholung eines Buchwertabgangs in einem späteren VZ (FG)

Verbleibt ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens in der Bilanz, obwohl es bereits in einem vorhergehenden – bestandskräftig veranlagten – Wirtschaftsjahr aus dem Vermögen des Steuerpflichtigen ausgeschieden ist, ist es naheliegend, den Buchwert gewinnneutral auszubuchen, wenn der Veräußerungserlös nicht erfasst wurde und gewinnwirksam, wenn der Veräußerungserlös berücksichtigt wurde (FG München, Beschluss v. 16.4.2009 – 6 V 3844/08).