24.10.2009

Ehrenamts-Freibetrag | Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei Zahlung an Vereinsvorstand (BMF)

Ein gemeinnütziger Verein, der nicht ausdrücklich die Bezahlung des Vorstands regelt und der dennoch Tätigkeitsvergütungen zahlt, verstößt gegen das Gebot der Selbstlosigkeit. Von der Aberkennung der Gemeinnützigkeit sieht das BMF aus Billigkeitsgründen ab, wenn bis zum 14.10.2009 keine unangemessen hohen Zahlungen geleistet wurden und die Mitgliederversammlung bis zum 31.12.2010 eine Satzungsänderung beschließt, die Tätigkeitsvergütungen zulässt [...]