15.10.2009

Musterprozess | Anwendungszeitpunkt des neuen Förderhöchstbetrags für Handwerkerleistungen

Zum Hintergrund: Wer für seine eigenen vier Wände (egal, ob als Eigentümer oder Mieter) einen Handwerker mit Renovierungs- oder Reparaturarbeiten beauftragt, erhält hierfür einen Abzug direkt von der Steuerschuld. Seit 2009 beträgt dieser Vorteil 20 % des in den Rechnungen ausgewiesenen Arbeitslohns, maximal 1.200 €. In den Jahren davor berücksichtigte das Finanzamt nur bis zu [...]