Publizitätspflicht | Ende der Papiereinreichung von Jahresabschlüssen zum 31.12.2009
Der Bundesanzeiger weist darauf hin, dass die Übergangsfrist für Papiereinreichungen von Jahresabschlüssen zum Jahresende 2009 abläuft. Jahresabschlüsse können nur noch bis zum 31.12.2009 in Papierform beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht werden. Ab dem 1.1.2010 muss die Einreichung auf elektronischem Wege über https://publikations-plattform.de erfolgen. Gesetzliche Grundlage ist § 4 der “Verordnung über die Übertragung der Führung des [...]
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